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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Bestellungen von Unternehmern für gewerbliche Zwecke über
den Online Shop
der Firma Fluvius GmbH, Berta-Benz Strasse 22, 40670 Meerbusch

www.fluvius-shop.de oder www.fluvius-shop.com

I. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge, die die Fluvius GmbH, Berta-Benz-Straße 22, 40670 Meerbusch (nachfolgend Verkäufer genannt) mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Gewerbetreibenden (nachfolgend Kunden genannt) abschließt über Bestellungen des Kunden für die im Online Shop (nachfolgend Online Shop genannt) des Verkäufers angebotenen Waren und sonstigen Leistungen ausschließlich für gewerblichen Zwecke des Kunden.

Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

(2) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Kunden über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, dass Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

II. Leistungsbeschreibungen

(1) Alle im Onlineshop des Verkäufers enthaltenen Angebote sind freibleibend und stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, an den Verkäufer ein verbindliches Angebot zur Bestellung der Ware abzugeben.. Produktbeschreibungen im Online-Shop des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunde ist der schriftlich geschlossene Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden über dessen Bestellung eingeschlossen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen des Verkäufers desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(5) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten oder Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, Sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten und zum Zwecke üblicher Datensicherung.

III. Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann das verbindliche Angebot über das in dem Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozeß durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Abgabe seines verbindlichen Angebots kann der Kunde seinen Angebotstext überprüfen, ändern, löschen und auch ausdrucken, in dem er über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen seine Eingaben korrigiert, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt. Erst durch das Anklicken des Buttons“ zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde sein verbindliches Angebot (Bestellung) zum Abschluss eines Kaufvertrages über die Waren an die Firma Fluvius GmbH ab.

Durch die Abgabe seines verbindlichen Angebots (Bestellung) über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Text der Bestellung vom Verkäufer gespeichert und die Bestellung vom Verkäufer eingeschlossen dessen vorliegender AGB dem Kunden gegenüber unverzüglich per E-Mail) von dem Verkäufer bestätigt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung ist keine Annahme des verbindlichen Angebotes des Kunden durch den Verkäufer.

(2). Das Angebot des Kunden gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn der Verkäufer gegenüber dem Kunden innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang des Angebots bei dem Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist oder indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

(3) Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zu Stande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des 7. Tages, welcher auf die Absendung des Angebots erfolgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

IV. Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs-und Lieferungsumfang. Mehr-oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab Lager zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben.

(2)
(a) Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Onlineshop des Verkäufers mitgeteilt.

(b) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert der Verkäufer nur
gegen Vorkasse (in der im Onlineshop auf dem Bestellformular angegebenen Weise) oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung.

(c) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 30 Tagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Rechnungsempfänger zur Zahlung fällig.

(3) Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei Zurückweisung der Paypalzahlung verpflichtet sich der Kunde nach Erhalt der Leistung innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zuzüglich eventuell angefallener Kosten zu zahlen.

(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(5) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt, sofern ein solcher vorliegt) gefährdet wird.

V. Lieferfristen

(1) Lieferungen erfolgen ab Lager des Verkäufers, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen geltend stets nur annähernd, es sei denn, das ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beginnen die Lieferfristen am Tag nach Eingang des Geldbetrages auf dem Konto des Verkäufers zu laufen und enden mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

(4) Bei der Bestellung mehrerer Waren ist zur Berechnung die jeweils späteste Lieferzeitangabe der im Warenkorb befindlichen Artikel für die Berechnung maßgeblich. Bei Waren, bei denen im Einzelfall ein gesonderter Termin zum Start der Auslieferung angegeben ist, beginnt die Lieferfrist frühestens mit diesem Termin. Bei Artikeln, die per Spedition versendet werden, erfolgt zudem eine persönliche Terminabsprache zur Vereinbarung eines Anlieferungstermins mit den Kunden.

(5) Sollte ein oder sollten einige der bestellten Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein oder sich die vereinbarte Lieferzeit verzögern, wird der Kunde per E-Mail von dem Verkäufer unverzüglich darüber informiert.

(6) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe des Abschnitts IX dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

(7)
(a) Auch soweit die Ware auf dem Bestellformular als „auf Lager“ ausgezeichnet ist, ist der Verkäufer zum Abverkauf dieser Ware berechtigt, wenn

aa) auf dem Bestellformular ein Hinweis auf die nur eingeschränkte Verfügbarkeit der Ware erfolgt ist oder

bb) die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Werktagen nach Annahme des Angebots (Auftragsbestätigung) durch den Verkäufer bei dem Verkäufer eingeht.

In diesen Fällen erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder vom Verkäufer angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.

(b) Ist keine Lieferfrist angegeben oder sonst vereinbart oder ist der Verkäufer wegen des berechtigten Abverkaufs nicht mehr zur Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist verpflichtet, gilt eine Versendung innerhalb von vier Wochen ab dem gemäß V Abs. 2, 3 oder 4 maßgeblichen Beginn der Lieferfrist als vereinbart.

(8) In dem Fall, dass der Lieferant des Verkäufers Ware, die auf dem Bestellformular als „nur eingeschränkt verfügbar“ angegeben und die abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an den Verkäufer liefert, verlängert sich die ursprünglich vorgesehene Lieferfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten des Verkäufers zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von vier Wochen, vorausgesetzt, der Verkäufer hat die Verzögerung der Lieferung durch seinen Lieferanten nicht zu vertreten und hat die Ware unverzüglich nachbestellt.

(9) Falls die Ware aus einem der in Ziffer 7 und 8 genannten Gründe nicht oder nicht an den Kunden rechtzeitig lieferbar ist, wird dies der Verkäufer dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei dem Lieferanten des Verkäufers verfügbar, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wird der Verkäufer dem Kunden seine an den Verkäufer geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.

(10) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material-oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängert sich die Liefer-oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer-oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.

VI. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers

(3) Bei Waren, die durch Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung“ frei Bordsteinkante“, also bis zu der vom Kunden genannten Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante bis zum Bordstein oder Bürgersteig der vom Kunden genannten Lieferadresse“ (Hierzu auch oben V Ziffer 4 Satz 3).

(4) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorganges maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden legt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Kunden angezeigt hat.

VII Eigentumsvorbehalt

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung aufgrund der von dem Kunden bei dem Verkäufer bestellten Waren und Leistungen, einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis.

(2) Die vom Verkäufer an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend“ Vorbehaltsware“ genannt.

(3) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfall (nachfolgend Abs. 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder- im oben genannten Verhältnis – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genanntem Verhältnis.

(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen (Einzugsermächtigung). Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde dem Verkäufer.

(8) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer.

(9) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug- vom Vertrag zurück (Verwertungsfall) ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

VIII Gewährleistung/Sachmängelhaftung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren. Ebenso gilt diese Frist nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 478, 479 BGB (Verjährung von Rückgriffsansprüchen ) und § 634 Buchst. a Abs. 1 BGB (Baumängel/Werkmängel) längere Fristen zwingend vorschreibt.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen 7 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen 7 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, bei der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Kunde unter den in nachstehendem Abschnitt IX bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) Bei Mängel von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Verkäufer gehemmt.

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Dies gilt nicht, wenn der Mangel auch durch Lieferung einer mangelfreien Sache behoben werden kann In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

IX. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschulden

(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnitts IX beschränkt.

(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz-und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsmäßige Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit der Verkäufer gemäß diesem Abschnitt IX (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.

(4) im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierender weiterer Vermögensschäden auf eine Betrag von Euro 5 Mio. je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflicht Versicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

(6) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen der Haftung dieses Abschnittes IX gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

X. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Dem Kunden wird das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, die mit der Ware gelieferte Software im Zusammenhang mit der Verwendung der Ware zu nutzen.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, ausgenommen zum Zwecke der Nutzung gemäß Ziff. 10 (1) oder zu Sicherungszwecken.

(3) Der Kunde darf die ihm an der Software eingeräumten Rechte nur an einen Dritten übertragen, wenn gleichzeitig das Eigentum an dem betreffenden Produkt (insbesondere Hardware-Produkt) auf diesen Dritten übertragen wird und der Kunde keine Kopien der Software zurückbehält.

(4) Der Verkäufer ist in keinem Fall verpflichtet, den Quellcode der Software offenzulegen.

XI Datenschutz

(1) Hinweis: Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 BDSG zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln. Darüber hinaus wird auf den Link“ Datenschutz“ Bezug genommen, den der Kunde unmittelbar von hier erreichen kann.

XII. Schlussbestimmungen

(1) Der zwischen der Fluvius GmbH und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und dem deutschen internationalen Privatrecht.

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden nach Wahl des Verkäufers der Sitz des Verkäufers oder des Kunden. Für Klagen gegen den Verkäufer ist in diesen Fällen jedoch der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.